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Musikalische Lesung mit Roman Knižka und dem Bläserquintett OPUS 45.
Drei Jahre nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs trat 1948 der Parlamentarische Rat zusammen, um dem neuen westdeutschen Staat, der Bundesrepublik Deutschland, eine demokratische Verfassung zu geben: das Grundgesetz. Im Parlamentarischen Rat arbeiteten 61 Männer und vier Frauen mit. Sie hatten unterschiedlichste Weltanschauungen, viele von ihnen waren in der NS-Zeit politisch Verfolgte, Flüchtlinge oder Überlebende der Konzentrationslager.
Das Grundgesetz ist geprägt von den Schrecken und Verbrechen der Nazizeit. Die Grundrechte des einzelnen Menschen sollten im Mittelpunkt stehen: Demokratie, Rechtsstaat, Gewaltenteilung sowie der Schutz der Menschenwürde und der Grundrechte. Nie wieder sollte der Staat den Menschen instrumentalisieren und beherrschen können. „Der Staat ist um des Menschen willen da, nicht der Mensch um des Staates willen …“ so lautete Artikel 1 des Entwurfs, den der Verfassungskonvent von Herrenchiemsee im August 1948 verabschiedete. In der Endfassung des Grundgesetzes wurde daraus: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt“.
Roman Knižka und das Bläserquintett OPUS 45 nehmen das Grundgesetz von seiner Entstehung bis heute unter die Lupe. Was ist sein Fundament, welches Erbe trat es an? Welche Bedeutung hat dieses Fundament für uns heute? Zu Gehör gebracht werden literarische, philosophische und humoristische Texte u.a. von Susanne Baer, Max Czollek, Heinz Erhardt, Herta Müller, Heribert Prantl, Lucy Wagner sowie Sitzungsprotokolle des Parlamentarischen Rats, Briefe, Telegramme, Zeitungsartikel u.v.m. Die Musik für Bläserquintett, mal korrespondierend, mal kontrapunktisch zur Lesung, stammt u.a. von Johann Sebastian Bach, Ludwig van Beethoven, Paul Taffanel, August Klughardt, Richard Wagner, Maurice Ravel und Henri Tomasi.
Anmeldeschluss Dienstag, 28.05.2024 15:00 Uhr
Kosten
8 € / ermäßigt 3 €
Teilnehmer 7 (ein Mann und 6 Frauen )
Max. Teilnehmer Keine Teilnehmerbegrenzung
Max. Begleitpersonen 5
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